Browservorschau, zum Druck nicht geeignet.
Grundsätze
der Doppelten Buchführung:
Die
Auflösung der Bilanz in Konten
Buchung von Aufwendungen und Erträgen
Zuordnung von Aufwand und Ertrag zu den Erfolgskonten
Betriebsfremde
(neutrale) Aufwendungen und Erträge
Buchungen
von Personalaufwendungen
Entschädigungszahlungen durch die Agentur
Anschaffungskosten
[§255 (1)] HGB]
Das
gemilderte Niederstwertprinzip
Steuerrechtliche
Abschreibungen / Steuerbilanz
Betriebswirtschaftliche Beurteilung der
Abschreibungen
Überlegungen
zur Abschreibungsmethode
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
Verkauf von abgeschriebenen Wirtschaftsgütern
Verkauf
indirekt abgeschriebener Anlagegüter
Periodengerechte Zuordnung von Erfolgsvorgängen
Transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung
Antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung
Aktivierung
eines Damnums/Disargio
Gläubigerschutzprinzip
des HGB
Zwischenfinanzierng
durch Rückstellungen
Das Strenge Niederstwertprinzip
Interpretation der Bilanzergebnisse
Aufbereitung der Bilanz, Kennzahlen
einseitige
(vertikale) Bilanzkennzahlen
zweiseitige
(horizontale) Bilanzkennzahlen
Interpretation der GuV-Rechnung
Kauf von
festverzinslichen Wertpapieren
steuerliche
Behandlung von Dividenden
laufende
Verzinsung (Barrendite)
Effektivverzinsung
(Anlagenrendite)
Posten der Versicherungsbilanz
Zusammensetzung
des Eigenkapitals
Versicherungstechnische
Rückstellungen
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Verdiente
Beiträge für eigene Rechnung
Aufwendungen
für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
statistische Kennzahlen aus dem Geschäftsbericht
laufende
Durchschnittsverzinsung
Überblick
über das Rechnungswesen
Aufwandsseite der GuV einer Agentur
Controllinginstrumente
einer Agentur
· Buchführung ist eine Zeitrechnung
Aufgabe:
- alle Geschäftsfälle eines Unternehmens in einem Zeitabschnitt (Geschäftsjahr, Quartal) planmäßig, geordnet und lückenlos aufzuzeichnen.
- Kosten: die bei der Produktion des Gutes Versicherung verbrauchten Produktionsfaktoren
- Leistungen: den bei Produktion entstandenen Wertzuwachs
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu
führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.[§238 (1)
HGB]
·
mengen- und
wertmäßige Erfassung der in einem Unternehmen vorhandenen Vermögensteile und
Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt.
· körperliches: Aufnahme aller körperlichen Gegenstände und deren Wer in DM.
·
buchliches: alle sonstigen Vermögenswerte und Schulden in
Form von Konten und ausstehenden
Rechnungen.
→Wenn das Inventurergebnis mit den Buchführungsunterlagen nicht übereinstimmen, dann müssen Berichtigungsbuchungen vorgenommen werden.
·
Verzeichnis
der Vermögen und Schulden eines Unternehmens
·
Ergebnis
der Bestandsaufnahme durch die Inventur
·
Dieses
Verzeichnis muss 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
·
kurzgefasste
Ausführung des Inventars in Form eines Kontos. (bilancia= Waage).
·
Die
Aktivseite zeigt die Kapitalverwendung, die Passivseite die
Kapitalherkunft/Finanzierung der Investition.
·
Werterhöhungen
von Gegenständen werden in der Bilanz meistens nicht berücksichtigt
·
in der
Realität sind Steuerbilanzen maßgeblich und nicht die betriebswirtschaftlichen
Bilanzen
|
Inventar |
Bilanz |
|
·
ausführlich |
·
kurz
gefasst |
|
·
Mengen-,
Einzel- und Gesamtwerte |
·
Gesamtwerte |
|
·
Vermögen,
Schulden, Reinvermögen |
·
Vermögen,
Kapital |
|
·
Staffelform |
·
Kontenform |
·
alle
Gegenstände des Betriebes sowie Forderungen einschließlich Geld
·
vom Unternehmer
frei wählbar, max. 12 Monate lang
·
Steuer muß
innerhalb eines Kalenderjahres abgerechnet werden (Abschlagszahlung 4x am 10. jedes Quartals)
·
Veröffentlichung
der Geschäftsjahreserträge max. 8 Monate nach Geschäftsjahresende
|
Inventar zum 31.12.19.. der Provisionsagentur... |
||
|
A. Vermögen [§247 HGB] I. Anlagevermögen (dient dauernd dem Betrieb)
1. Grundstücke und Bauten
2. Kraftfahrzeuge
PKW: COE-CV-371
PKW: COE-MC-44 3.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Zwischenbilanz) II. Umlaufvermögen(Verm. Gegenst., die sich
dauernd ändern)
1. Forderungen gegen die Direktion lt. Anlage
2. Forderungen gegen Arbeitnehmer
3. Sonstige Forderungen
4. Kassenbestand lt. Kassenbericht vom ...
5. Bankguthaben
- Sparkasse
- Postbank
6. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe des Vermögens |
20.000,- 9.600,- 1.500,- 3.060,- |
335.000,- 29.600,- 21.400,- 100,- 6.390,- 1.300,- 10.000,- 300,- 4.560,- ____200,- 408.850,- |
|
B. Schulden I. Langfristige Schulden (Fälligkeitsfrist über 4
Jahre)
1. Hypothekenverbindlichkeiten
2. Darlehen bei ... II. Kurzfristige Schulden (Fälligkeitsfrist unter 4
Jahre)
1. sonstige Rückstellungen
2. Verbindlichkeiten bei Untervertretern
3. Sonstige Verbindlichkeiten
4. Passive Rechnungsabgrenzung Summe der Schulden |
|
112.000,- 100.000,- 1.500,- 3.640,- 300,- ____1.500,- 218.940,- |
|
C. Ermittlung des Reinvermögens
Summe des Vermögens
- Summe der Schulden
=Reinvermögen |
|
408.850,- 218.940,- 189.910,- |
Aktiva Bilanz zum
31.12.1999 Passiva
|
I. Anlagevermögen 1. Grundstücke und Bauten 2. Kraftfahrzeuge 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung II. Umlaufvermögen 1. Forderungen gegen die Direktion 2. Forderungen gegen die Arbeitnehmer 3. Sonstige Forderungen 4. Kassenbestand lt. Kassenbericht vom ... 5. Bankguthaben 6. Aktive Rechnungsabgrenzung 500.000,- |
I. Eigenkapital II. Fremdkapital 1. Hypothekenverbindlichkeiten 2. Darlehen bei ... 3. Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten bei Untervertretern 5. Verbindlichkeiten beim Finanzamt 6. Verb. bei Sozialversicherungsträger 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Wertberichtigungen auf Kfz 9. Wertberichtigungen auf Anlagen 10.
Passive Rechnungsabgrenzung 500.000,- |
|
|
|
|
Vermögensseite |
Kapitalseite |
|
ÞMittelverwendung |
ÞMittelherkunft |
A |
Bilanz zum .... |
P |
|||
|
GuB |
335.000,- |
EK |
182.010,- |
||
|
KFZ |
29.600,- |
HypVerb |
112.000,- |
||
|
BGA |
21.400,- |
DarlVerb |
100.000,- |
||
|
GWG |
100,- |
SoRst |
1.500,- |
||
|
|
6.390,- |
VbUV |
3.940,- |
||
|
FgAN |
1.300,- |
SoVerb |
300,- |
||
|
SoFord |
300,- |
PARA |
1.500,- |
||
|
Kasse |
1.300,- |
|
|
||
|
|
4.560,- |
|
|
||
|
ARA |
200,-
|
|
|
||
|
|
408.805,- |
|
408.805,- |
||
Grundsätze der Doppelten Buchführung:
· Alle Geschäftsfälle werden in einem Grundbuch (Buchungssätze/zeitliche Ordnung) und in einem Hauptbuch (Konten/sachliche Ordnung) festgeschrieben.
- Jeder Geschäftsfall berührt mindestens zwei Positionen, wobei das Gleichgewicht in jedem Fall erhalten bleibt!
- Für jede Bilanzposition wird ein eigenes Konto eröffnet mit der Eröffnungsbuchung als Anfangsbestand
- jeder Geschäftsfall wird nun auf diesen Konten gebucht (mindestens auf zwei Konten ergeben sich Veränderungen)
- am Ende des Jahres erfolgt ein Kontenabschluss bei dem ein Abschlusskonto- eröffnet wird
- dieses Konto muss mit der aus der Inventur und dem Inventar gebildeten Bilanz übereinstimmen
·
Das
aktive Bestandskonto beginnt mit dem Anfangsbestand auf der Soll-Seite.
·
Das
passive Bestandskonto beginnt mit dem Anfangsbestand auf der Haben-Seite.
·
Das
Eröffnungsbilanzkonto hat die Sollseite mit Kapitalherkunft und die Habenseite
mit Kapitalverwendung (umgekehrt)
·
Jede
Buchung erfolgt mit einem Buchungssatz. Bei einem Kontoeintrag ist immer das
Gegenkonto zu vermerken
Þ keine Verbindlichkeitskonten im Soll, dann ausnahmsweise ein
Forderungskonto einrichten
Die Auflösung der Bilanz in Konten
|
Aktiva |
Eröffnungsbilanz ... |
Passiva |
|||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
Soll |
Aktivkonten |
Haben |
|
Soll |
Passivkonten |
Haben |
|||
|
Anfangsbestand |
-Minderungen |
-Minderungen |
Anfangsbestand |
||||||
|
+Mehrungen |
=Schlussbestand |
=Schlussbestand |
+Mehrungen |
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
·
Mehrungen
erhöhen den Anfangsbestand, sie stehen auf der gleichen Kontoseite
·
Minderungen
vermindern den Anfangsbestand, sie stehen auf der Gegenseite
· Durch Saldieren erhält man der Endbestand (also Saldo)
Þ Grundsatz: Soll an Haben
|
|
Soll |
Haben |
|
KFZ |
50.000,- |
|
|
an Bank |
|
20.000,- |
|
an DarlVerb |
|
30.000,- |
→ wo es sinnvoll ist und übersichtlich bleibt, ist der Zusammenschluss mehrerer Buchungen möglich
Zusammengesetzter Buchungssatz:
ÞForderungen + Verbindlichkeiten werden nur in der
tatsächlichen Höhe ausgewiesen (Nettobuchung)
|
|
Soll |
Haben |
|
FgVN FgUV PA |
13.000,- 5.520,- 480,- |
|
|
an Verb. Dir an PE |
|
17.100,- 1.900,- |
Beispiel: Agenturinkasso
Veränderungen der Aktiva und Passiva bei Buchungen
Aktivtausch: Þnur Positionen der Aktivseite berührt – Bilanzsumme gleich
Passivtausch: Þnur Positionen der Passivseite berührt – Bilanzsumme gleich
Aktiv-Passiv-Mehrung: Aktiv- und Passivseite berührt - Bilanzsumme steigt
Aktiv-Passiv-Minderung: Aktiv- und Passivseite berührt - Bilanzsumme sinkt
Buchung
von Aufwendungen und Erträgen
Erfolgskonten sind Unterkonten des Kontos Eigenkapital.
Erfolgsverbuchung direkt auf das EK-Konto sind unüblich, weil:
· EK-Konto wird zu unübersichtlich
· Höhe der einzelnen Erfolge aus dem EK-Konto nur mühsam ermittelbar
· Gewinn- und Verlusthöhe ist nicht unmittelbar aus dem EK-Konto ablesbar
·
Zuordnung von Aufwand und Ertrag zu den Erfolgskonten
Þ Das Eigenkapital wird vermehrt durch Erträge,
vermindert durch Aufwendungen
·
Haus- und
Grundstücksertrag (bei Nebenverdiensten) (HuGA)
· Mietertrag (bei Wohnungsbaugenossenschaften u.s.w.)
·
Kassendifferenzertrag
(KdiffE)
·
Provisionsertrag
(PE)
-Abschlussprovision
-Bonifikation (immer von der Direktion gezahlt)
-Folgeprovision (auch Betreuungs-, Arbeits-, Pflege oder Verwaltungsprovision
·
Sonstiger
betrieblicher Ertrag (perioden- oder betriebsfremde Erträge, z.B. Verkauf
eines KFZ über dem Buchwert) (SobE)
·
Zinsertrag
(ZE)
·
Zuschüsse/Garantien
(Starthilfe) (Z/G)
·
Abschreibungen
auf Anlagen (AbaA)
·
Abschreibungen
auf geringwertige Wirtschaftsgüter (AbaGWG)
·
Abschreibungen
auf KFZ (AbaKFZ)
·
Energieaufwand
(einschl. Wasser) (EgieA)
(nur, wenn ausschließlich Büroräume beheizt werden, sonst HUG)
·
Gehälter
· Haus- und Grundstücksaufwand (Aufwand aus Nebenverdiensten) (HuGA)
· Kassendifferenzaufwand (KdiffA) (Kassenmanko)
· KFZ- Aufwand (alle Aufwendungen in Bezug auf das Geschäfts- KFZ, z.B. Leasingraten) (KfzA)
·
Mietaufwand
(MietA)
·
Provisionsaufwand
(an UV) (PA)
·
Sonstiger
betrieblicher Aufwand (SobA)
·
Sozialer
Aufwand (SozA)
·
Steueraufwand
(nur Betriebssteuern) (SteuA)
·
Verwaltungsaufwand
(VerwA)
-
BüromaterialÞ
geringwertige Wirtschaftsgüter bis 100,- (-steuerlich –800 DM )
- Telefon, Fachzeitschriften, Fachbücher, Kontogebühren, Geschäftsversicherungen, Renovierungskosten. von gemieteten Büros, Prozesskosten
·
Werbe-
und Reiseaufwand (WuRA)
·
Zinsaufwand
(ZA)
Betriebsfremde (neutrale) Aufwendungen und Erträge
· Immobilien dürfen mit ihren Anschaffungskosten aktiviert werden (z.B. Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Notariatskosten, Gerichtsgebühren, Architektenhonorare)
· Mietertrag: wird gebucht, wenn dieser die Hauptleistung des Unternehmens ist (z.B. bei Wohnungsbaugenossenschaften
Abschluss der Erfolgskonten
am Jahresende
über das Gewinn- und Verlustkonto
|
S |
Gewinn- und Verlustkonto |
H |
|||
|
Provisionsaufwand |
500,- |
Provisionsertrag |
3.200,- |
||
|
Mietaufwand |
1.200,- |
Zinsertrag |
500,- |
||
|
KfzA |
200,- |
|
|
||
|
|
1.800,- |
|
|
||
|
|
3.700,- |
|
3.700,- |
||
Abschluss der Gewinn- und
Verlustkontos über das Konto Eigenkapital
Gehaltstarife der Versicherungswirtschaft
1. Gehaltstarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe
2. Gehaltstarifvertrag für das Versicherungsvermittlungsgewerbe
3.
Bundesangestelltentarif
Eingeteilt in
Gehaltsgruppen II-VII
Bruttogehalt
+ Vermögenswirksame
Leistungen des Arbeitgebers
= Steuer-und
Sozialversicherungspflichtiges Einkommen
Lohnsteuer
Soli- Zuschlag (5,5% der Lohnsteuer)
Kirchensteuer (8-9% der Lohnsteuer)
gesetzl.
Rentenvers. (19,1% - ½ AN, ½ AG) [Gruppe
K/L]
gesetzl.
Arbeitslosenvers. (6,5% - ½ AN, ½ AG) [Gruppe
M]
gesetzl.
Pflegevers. (1,7% - ½ AN, ½ AG) [Gruppe
PV]
gesetzl.
Krankenvers. (~13,5%, 1/2 AN, ½ AG)[b1]
= Nettogehalt
- Vermögenswirksame
Leistungen des Arbeitgebers
Þ Überweisungsbetrag
·
Die SV Beiträge
sind spätestens zum 15. des Folgemonates an die Krankenkassen zu zahlen, bei
Zahlung des Lohnes in der ersten Monatshälfte am 25. des Folgemonates
· Die Beiträge zur Unfallversicherung werden nach Aufforderung der Berufsgenossenschaft vom AG für alle AN gezahlt
·
Die Lohnsteuer
wir spätestens zum 10. des Folgemonates beim Finanzamt fällig
·
Umsatzsteuer ist
jeden Monat fällig (max. bis zum 15. des Folgemonates)
- Agenturen + Versicherungsunternehmen sind nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.
- Sie sind an der Umsatzsteuer nicht beteiligt
®Die Versicherungssteuer ist keine Umsatzsteuer
Steuererhebung des selbst. Handelsvertreters
steuerpflichtige Erträge des Vorjahres werden zur Berechnungsgrundlage der Steuer des Geschäftsjahres verwendet
Zahlung
der Steuer am 10. jedes Quartales (10.03./10.06./10.09./10.12.)
Kriterien der Lohnsteuer, Soli- Zuschlag und Kirchensteuer
Lohnsteuerrelevant
- Höhe der Gehaltes/Lohnes
- Steuerklasse (Familienstand)
-
Steuerfreibeträge (Behinderung, erhöhte
Sonderausgaben und Werbungskosten,...)
Soli- Zuschlag
- Lohnsteuerabhängig, 5,5% der abzuführenden Lohnsteuer
- Bei Kinderfreibeträgen wird von einer fiktiven Lohnsteuer abgerechnet, die geringer ist als die Tatsächliche
- bei geringem Einkommen fällt der Soli- Zuschlag weg Þüberproportionale Staffelung, z.B. Steuer- Kl. 3Þkein Soli, da zu wenig Einkommen
Kirchensteuerrelevant
- prozentual von der zu zahlenden Lohnsteuer
- Bundeslandabhängig ( in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg 8%, alle übrigen 9%) der abzuführenden Lohnsteuer)
- Bei Kinderfreibeträgen wird von einer fiktiven Lohnsteuer abgerechnet, die geringer ist als die Tatsächliche
- Kinderfreibeträge
- Religionszugehörigkeit (nur bei Konfession katholisch/evangelisch)
- Der Soli- Zuschlag ist nicht Kirchensteuerpflichtig
- Bezüge von pensionierten Beamten, sie enthalten gegenüber der normalen Lohnsteuer Altersfreibeträge
·
Vorsteuer wird
verwendet für die Steuern, die die Lieferanten erheben
· Umsatzsteuer wird verwendet für die Mehrwertsteuer die auf den Endverbraucher erhoben wird
|
Eingangsrechnung +Vorsteuersteuer |
10.000,- 1.600,- |
|
Gesamt |
11.600,- |
|
Ausgangsrechnung +Umsatzsteuer |
100.000,- 16.000,- |
|
Gesamt |
116.000,- |
|
Umsatzsteuer -Vorsteuer |
16.000,- 1.600,- |
|
Überweisung an FA |
14.400,- |
·
Zugelassene
Anlageformen
- Anlage in Unternehmen (Aktien, GmbH-Anteile, Genossenschaftsanteile)
- Anlage in Investmentfonds
- Verwendung für den Wohnungsbau
- Rentensparverträge
-
Kapital-Lebensversicherungen (keine
Förderberechtigung)
·
Förderung
durch den Staat
- Arbeitnehmersparzulage (10%)
- Wohnungsbauprämie (10%)
· Gesetzesentwurf: Investivlohn, d.h. Anlage von Lohnanteilen in Unternehmen
bis 700,- jährlich sollen bis zu 20% gefördert werden
·
Sozialversicherungsbeiträge
·
Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall
·
Lohnfortzahlung
im Urlaubsfall
·
13. Monatsgehalt
·
freie Soziale
Leistungen
·
vermögenswirksame
Leistungen
Buchungen von Personalaufwendungen
|
1) |
Soll |
Haben |
|
Gehälter |
4.176,- |
|
|
an VbFA |
|
846,44 |
|
an VbSVT |
|
872,34 |
|
an Bank |
|
78,- |
|
an Bank |
|
2379,22 |
|
oder |
Soll |
Haben |
|
Gehälter |
4.176,- |
|
|
an VbFA |
|
846,44 |
|
an VbSVT |
|
872,34 |
|
an Bank |
|
2457,22 |
|
2) |
Soll |
Haben |
|
Sozialer Aufwand |
872,34 |
|
|
an VbSVT |
|
872,34 |
|
3) |
Soll |
Haben |
|
VbSVT |
1744,68 |
|
|
VB FA |
846,44 |
|
|
VB für VWL |
78,00 |
|
|
an Bank |
|
2669,12 |
Buchung eines Gehaltsvorschusses
Þ
Vorschuss
Þkurzfristiges
Arbeitgeberdarlehen
|
1) |
Soll |
Haben |
|
FgAN |
500,- |
|
|
an Kasse |
|
500,- |
2) Verrechnung des Vorschusses mit dem
Gehalt
|
|
Soll |
Haben |
|
Gehälter |
4.176,- |
|
|
an VbFA |
|
846,44 |
|
an VbSVT |
|
872,34 |
|
an FgAN |
|
500,00 |
|
an Bank |
|
1880,12 |
·
Versicherungsvertreter
hat Anspruch auf Provision für Geschäfte, die auf seine Tätigkeit
zurückzuführen sind
-
Anspruch ab Prämienzahlung des VN [§92.4 HGB]
-
andere Vertragsregelungen gelten
vorrangig [§92.2 HGB]
-
Anspruch auf Vorschuss [§87 a1 HGB]
-
monatliche Abrechnung [§87 c HGB] ®vgl. BWL:
Handelsvertreter
·
Storno-Reserve
Konto
-
bei Vertragsstorno innerhalb einer
gewissen Zeit ist die Provision zurückzuzahlen (Provisionsbindung) [§87 a2 HGB]
- Vertragsvereinbarung, wonach der VR Teile der Provision für den Vertreter auf einem Konto einbehält, sie stellen Forderungen gegen die Direktion dar
- früher Inkassoprovision ÞAgenturinkasso
- für längere Vertragsbindung zwischen VN und Agentur
- finanzieller Ausgleich für laufende Betreuung
- gleiches Abrechnungsverfahren wie bei der Abschlussprovision
Provisionsgutschriftanzeige der Direktion
Þ
„Kontoauszug“ der Direktion, Erträge des
Vertreters im HabenÞVerbindlichkeiten der Direktion beim Vertreter
·
bei
größeren Agenturen werden die Provisionskonten zur besseren Analyse der
Geschäftsergebnisse nach Sparten getrennt
Buchung der Provisionsgutschrift
|
|
Soll |
Haben |
|
FgDir |
823,30 |
|
|
an Prov. ertrag |
|
823,30 |
Buchung der Rückprovision
|
|
Soll |
Haben |
|
Prov. ertrag |
141,30 |
|
|
an FgDir |
|
141,30 |
Buchung einer Abschlagszahlung
|
|
Soll |
Haben |
|
Bank |
1.200,- |
|
|
an FgDir |
|
1.200,- |
Provisionsabrechnung mit einem Untervertreter
-
vertraglich
z.B. 80% der Abschlussprovision des Hauptvertreters für den UV
-
kein
Anspruch auf Folgeprovision
-
HV hat
dem UV über die Provision Abrechnung zu erteilen
Buchung der Provision des UV
|
|
Soll |
Haben |
|
PA |
658,64 |
|
|
an VbUV |
|
658,64 |
|
|
|
|
Buchung der Rückprovision
|
|
Soll |
Haben |
|
VbUV |
113,04 |
|
|
an PA |
|
113,04 |
Auszahlung der Provision
|
|
Soll |
Haben |
|
VbUV |
545,60 |
|
|
an Bank |
|
545,60 |
·
Versicherungsschein
oder Folgeprämienrechnung werden an die Agentur gesandt
·
Agentur hat
Verbindlichkeiten bei der Dir / Forderungen gegen VN
·
Agentur fordert
VN zur Zahlung auf
·
Agentur führt
Zahlungserinnerung durch
·
unbezahlt
gebliebene Beitragsrechnungen gehen an die Direktion zurück
·
Die Agentur
erhält Inkassoprovision, die mit den Verbindlichkeiten verrechnet werden, die
er von der kassierten Prämie einbehalten darf
·
An die
Untervertreter weitergeleiteten Prämienrechnungen werden als Forderungen gegen
UV verbucht
Buchung eines Inkassobetrages
|
|
Soll |
Haben |
|
FgVN FgUV |
13.000,- 6.000,- |
|
|
an Verb. Dir |
|
19.000,- |
Buchung der Provision
|
|
Soll |
Haben |
|
Vb Dir |
1.900 |
|
|
an PE |
|
1.900,- |
Buchung der Provision des UV
|
|
Soll |
Haben |
|
PA |
480,- |
|
|
an FgUV |
|
480,- |
Zusammengesetzter Buchungssatz:
ÞForderungen + Verbindlichkeiten werden nur in der
tatsächlichen Höhe ausgewiesen (Nettobuchung)
|
|
Soll |
Haben |
|
FgVN FgUV PA |
13.000,- 5.520,- 480,- |
|
|
an Verb. Dir an PE |
|
17.100,- 1.900,- |
Prämienrechnung für die Agentur/Agenturinhaber
werden mit FgVN verrechnet
|
|
Soll |
Haben |
|
Privat KfzA |
230,- 1.500,- |
|
|
an FgVN |
|
1.730,- |
Ein VN Überweist die Prämie
|
|
Soll |
Haben |
|
Bank |
1.730,- |
|
|
an FgVN |
|
1.730,- |
- kurzfristige Versicherungen
- vorläufiger Versicherungsschutz
- Blockpolicen
- KFZ- Barzahlung der Erstprämie
·
Die
eingenommene Prämie stellt eine Verbindlichkeit bei der Direktion dar und wird
deswegen mit den bestehenden Forderungen verrechnet
|
|
Soll |
Haben |
|
Kasse |
320,00 |
|
|
an FgDir |
|
320,00 |
|
|
Soll |
Haben |
|
VbUV |
90,00 |
|
|
an FgDir |
|
90,00 |
Entschädigungszahlungen durch die Agentur
- Agenturen haben zum Teil Regulierungsvollmacht (z.B., bis 2.000,- DM)
- verstärkt im Zuge der Kundenorientierung
1) Agentur
tritt in Vorlage
a) eigenes Forderungskonto „Schadenvorauszahlung“
b) zwei Konten (Unterkonten des Kontos FgDir)
Entschädigungen Þ versicherter Schaden
Regulierungsaufwand Þ Kosten der Schadenreg. (z.B. Kostenvoranschlag)
2) Agentur
erhält von der Dir ein Budget zur Verfügung
3) Agentur erhält Kontovollmacht
ein Konto der Dir, Zahlung per Verrechnungsscheck
(das Konto wird am Geschäftsjahresende mit dem Konto FgDir verrechnet)
Regulierung durch die Agentur
|
|
Soll |
Haben |
|
Entsch RegA |
600,00 30,00 |
|
|
an Bank |
|
630,00 |
Abschlagszahlung durch die Direktion (auch bei Eingang einer Schadenregresszahlung)
|
|
Soll |
Haben |
|
Bank |
420,00 |
|
|
an Entsch an RegA |
|
400,00 20,00 |
Abschluss der Unterkonten am Ende des Geschäftsjahres
|
|
Soll |
Haben |
|
FgDir |
210,00 |
|
|
an Entsch an RegA |
|
200,00 10,00 |
Anschaffungskosten [§255 (1)] HGB]
Listenpreis (ohne
Umsatzsteuer)
-Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonto)
+Anschaffungsnebenkosten
(für Transporte, Versicherung, Installation, Provision,
Gerichts- und Notarkosten, Vermessungsgebühren, Inbetriebnahme) Þkeine Finanzierungskosten
(Zinsen ...)
![]()
+Umsatzsteuer
(für Unternehmen, die nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind)
= Anschaffungskosten
·
Bei Buchung des
Kaufes dürfen die Anschaffungskosten als Anschaffungswert auf dem Bestandskonto
erfasst werden (Aktivierung zu Anschaffungskosten)
- die Nebenkosten (eigentlich Aufwand) werden mit auf das Bestandskonto gebucht, weil der Wert der Anlage für den Betrieb erst durch die Betriebsbereitschaft entsteht
→Notwendigkeit von Abschreibungen
Anlagegüter der Provisionsagentur
·
Grundstücke und
Gebäude
·
Kraftfahrzeuge
·
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Sie verlieren (mit
Ausnahme von Grundstücken) ständig an Wert durch
- Verschleiß durch ständigen Gebrauch
- Veralterung infolge technischen Fortschrittes und Modewechsel
- Beschädigung und Zerstörung durch höhere Gewalt, Fehlbedienung,...
Durch Abschreibungen wird
die Wertminderung buchmäßig erfasst
Anschaffungskosten -
Abschreibungen (Wertminderungen)
=Buchwert
Anlagegüter, deren Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist, sind planmäßig abzuschreiben
Der Abschreibungsplan muß enthalten [§253 HGB]
- Tag der Anschaffung
- Anschaffungskosten (gebuchter Wert beim Kauf)
- voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- jährliche Abschreibungsbeträge
Das gemilderte Niederstwertprinzip
· Die Abschreibungen sollen betriebswirtschaftlich so kalkuliert sein, dass der Buchwert nie unter dem tatsächlichen Wert liegt
·
lt HGB sollen die Abschreibungen den
tatsächlichen Wertverlust ausweisen (nach dem Marktwert) ®in der Praxis jedoch
Steuerbilanzen
· eventuelle Werterhöhungen dürfen im Vergleich zum strengen Niederstwertprinzip (vgl. Wertpapiere) auch berücksichtigt werden →Zuschreibungen
· Betriebswirtschaftliche Überlegungen:
-
technische Nutzungsdauer
-
wirtschaftliche Nutzungsdauer (meistens geringer als
d. technische)
·
angewendet beim
Anlagevermögen
= Unterbewertung der
Passiva
z.B. durch Annahme der ungünstigsten Wechselkursschwankung
Steuerrechtliche Abschreibungen / Steuerbilanz
Abschreibungsbetrag =Anschaffungsbetrag /
Nutzungsdauer
· laut Steuergesetzgebung wird für jedes Anlagegut ein eigenes „Karteiblatt“ geführt, in das planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen vermerkt werden
·
AFA-Tabelle
(Absetzung für Abschreibungen) gibt die Nutzungsdauer vor
|
Anlagegüter |
Nutzungsdauer |
|
Bebaute
Grundstücke |
50 Jahre |
|
Umzäunungen aus Mauerwerk und Beton aus Holz |
20 Jahre 5 Jahre |
|
PKW-und Kombiwagen |
5 Jahre |
|
Computer (vor 01.07.97) |
4 (5) Jahre |
|
Fotokopiergeräte |
5 Jahre |
|
Büromöbel |
10 Jahre |
|
Panzerschränke |
20 Jahre |
·
Anlagegüter sind
planmäßig abzuschreiben
·
für die
Abschreibungen ist ein Abschreibungsplan zu erstellen
·
es gibt zwei
steuerlich anerkannte Abschreibungsmethoden
- Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung verteilt
- Abschreibung vom Anschaffungswert
- konstanter Abschreibungssatz
- jährlich gleich bleibender Abschreibungsbetrag
- Abschreibung vom Buchwert (Restwert)
- konstanter Abschreibungssatz (in % vom Buchwert)
Þ max.
30 % / max. das 3-fache des linearen %-Satzes vom Anschaffungswert [§7 EstG]
- jährlich fallender Abschreibungsbetrag
- der verbleibende Restwert wird zusammen mit der letzten Abschreibung planmäßig abgeschrieben
·
Wechsel von
degressiver zur linearen Abschreibung ist möglich
der vorhandene Restwert wird gleichmäßig auf die
Restnutzungsdauer verteilt
·
Wird ein komplett abgeschriebenes Anlagegut weiter
genutzt, so bleibt es mit 1 DM Erinnerungswert in den Geschäftsbüchern
stehen
·
Güter, die im
Laufe des Geschäftsjahres gekauft werden, dürfen nur zeitanteilig abgeschrieben
werden
Für
bewegliche Güter des Anlagevermögens gilt die Vereinfachungsregel:
·
Anschaffungen in
der ersten Jahreshälfte werden für ein volles Jahr abgeschrieben
· Anschaffungen in der zweiten Jahreshälfte wird der halbe Abschreibungsbetrag abgeschrieben, die nicht abgeschriebene Hälfte wird im Geschäftsjahr nach Ende der Nutzungsdauer angesetzt
Beispieltabelle für die Abschreibungsmethoden
1 LKW: Anschaffung 100.00,- Nutzungsdauer 8 J., Anschaffungsdatum: 01.03.95
|
lineare Abschreibung |
degressive Abschr. (30% Restwert) |
||
|
01.03.1995 Abschreibung Restwert |
100.000 15.500 87.500 |
01.03.1995 Abschreibung Restwert |
100.000 30.000 70.000 |
|
01.01.1996 Abschreibung Restwert |
12.500 75.000 |
01.01.1996 Abschreibung Restwert |
21.000 49.000 |
|
01.01.1997 Abschreibung Restwert |
12.500 62.500 |
01.01.1997 Abschreibung Restwert |
14.700 34.300 |
|
01.01.1998 Abschreibung Restwert |
12.500 50.000 |
01.01.1998 Abschreibung Restwert |
10.290 24.010 |
|
01.01.1999 Abschreibung Restwert |
12.500 37.500 |
01.01.1999 Abschreibung Restwert |
7.203 16.807 |
|
01.01.2000 Abschreibung Restwert |
12.500 25.000 |
01.01.2000 Abschreibung Restwert |
5.042 11.765 |
|
01.01.2001 Abschreibung Restwert |
12.500 12.500 |
01.01.2001 Abschreibung Restwert |
3.529 8.235 |
|
01.01.2002 Abschreibung Restwert |
12.500 0 |
01.01.2002 Abschreibung Restwert |
2.470 5.765 |
Wenn der LKW komplett abgeschrieben ist (Ende 2002), dann
bleibt er mit 1 DM (Erinnerungswert) in der Bilanz erhalten
Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Abschreibungen
·
Aufwendungen
·
mindern den
Gewinn ÞSteuerentlastung
·
mindern den
Buchwert des Anlagegutes
Finanzierung aus freigesetztem Kapital / durch Abschreibungen[b2]
- Einsatz der Anlagegüter bringen Erträge
- Sie müssen so bemessen sein, dass sie den Aufwand decken und Gewinn abwerfen
- Überden Ertrag fließt das investierte Kapital an den Unternehmer zurück
- die Abschreibungen können bis zum Ersatz der Anlagegüter für andere Finanzierungen genutzt werden
Voraussetzungen
· Abschreibung muss vom Markt vergütet werden
· Abschreibungen müssen dem tatsächlichem Wertverlust entsprechen
· konstanter Wiederbeschaffungspreis
·
unveränderter Technikstandart
Beispiel
Maschinenkauf, 1 pro Jahr für 10.000,- DM, Nutzungsdauer 4 Jahre und lineare Abschreibung
|
Jahr |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
|
Maschine
1 |
2.500,- |
2.500,- |
2.500,- |
2.500,- |
2.500,- |
|
Maschine
2 |
|
2.500,- |
2.500,- |
2.500,- |
2.500,- |
|
Maschine
3 |
|
|
2.500,- |
2.500,- |
2.500,- |
|
Maschine
4 |
|
|
|
2.500,- |
2.500,- |
|
jährl.
Abschr. |
2.500,- |
5.000,- |
7.500,- |
10.000,- |
10.000,- |
|
liquide
Mittel insg. |
2.500,- |
7.500,- |
15.000,- |
25.000- |
25.000,- |
|
-Reinvestition |
- |
- |
- |
-10.000,- |
-10.000,- |
|
freigesetzte
Mittel |
2.500,- |
7.500,- |
15.000,- |
15.000,- |
15.000,- |
Überlegungen zur Abschreibungsmethode
·
in den
ersten Jahren höhere Abschreibungen Þhöhere
Steuerentlastung
·
Liquiditätsverbesserung,
da die Kosten der Anschaffung schneller relativiert werden (ÞSteuerersparnis)
·
Abschreibungen
in den ersten Jahren oft höher als die WertminderungÞUnterbewertung
der AktivaÞStille Rücklagen →werden
bei Verkauf sichtbar = Auflösung der Stillen Reserven
·
beim
Verkauf steht das freigesetzte Kapital für neue Finanzierungszwecke zur
Verfügung und muß nicht an Teilhaber (Aktionäre) als Gewinn ausgeschüttet
werden
Þ ist als Investitionsanreiz geschaffen worden
·
betriebswirtschaftliche
Investitionen führen erst in den späteren Jahren zum gewünschten Ertrag
·
Steuerentlastungen
sollen in den späteren ertragreicheren Jahren erhalten bleiben
·
für Unternehmen,
deren Investitionen in Zukunft zunehmend ertragreicher werden
®Startups, Neugründungen
- durch planmäßiges Abschreiben werden die Anschaffungskosten nach und nach als Aufwand auf die Nutzungsdauer verteilt
- am Geschäftsjahresende wird der Wertverlust auf dem Aufwandskonto: „Abschreibungen auf Anlagen“ erfasst
- das Konto „AbaA“ wird über das GuV- Konto abgeschlossen
·
der
Abschreibungsbetrag ist direkt auf dem Konto BGA erkennbar
·
die
Anschaffungskosten und die Abschreibungsmethode ist nicht erkennbar
·
in der Bilanz
wird nur der Buchwert ausgewiesen
Þ erschwert die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens
Konto:Abschreibungen auf Anlagen
·
Aufwandskonto
·
für den Wertverlust
des gesamten Anlagevermögen oder für jedes Anlagekonto separat eingerichtet
vorbereitende Abschlussbuchung
|
|
Soll |
Haben |
|
AbaA |
1.880,- |
|
|
an BGA |
|
1.880,- |
Abschlussbuchung
|
|
Soll |
Haben |
|
GUV |
1.880,- |
|
|
an AbaA |
|
1.880,- |
|
|
|
|
|
SBK |
7.520,- |
|
|
an BGA |
|
7.520,- |
·
erhöhen die
Aussagefähigkeit der Bilanz
·
Die Gegenbuchung
zu „AbaA“ erfolgt mit Buchung auf das
passive Bestandskonto „Wertberichtigungen auf Anlagen (WbaA)
·
Anschaffungswert
und Höhe der Abschreibungen bleiben in der Bilanz sichtbar
·
interessant für
„Outsider“, sie können anhand der Differenz zw. z.B. „KFZ“ und „WbaKFZ“
erkennen wie alt die Gegenstände sind
·
für
Aktiengesellschaften verboten
vorbereitende Abschlussbuchung
|
|
Soll |
Haben |
|
AbaA |
1.880,- |
|
|
an WBaA |
|
1.880,- |
Abschlussbuchung
|
|
Soll |
Haben |
|
GUV an AbaA |
1.880,- |
1.880,- |
|
SBK an BGA |
9.400,- |
9.400,- |
|
WbaA an SBK |
1.880,- |
1.880,- |
Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Anschaffungskosten max. 800 ,- DM (ohne Mehrwertsteuer)
-
Anschaffungen
bis 100,- DM werden unmittelbar als Verwaltungsaufwand gebucht
- muss zum beweglichen Anlagevermögen gehören und abnutzbar sein
- muss selbständig bewertet und genutzt werden können (Gegenbeispiel: Festplatte am Computer)
·
werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt Þabgeschrieben
·
sind in einem
laufenden Verzeichnis zu führen
·
beim Kauf
Buchung auf das Aktive Bestandskonto „Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)“
·
beim
Jahresabschluss Buchung über das Aufwandskonto „Abschreibungen auf GWG
(AbaGWG)“
·
bei
Abschreibungen in der 2. Jahreshälfte nur hälftige Abschreibung in dem Jahr,
das Konto GWG wird mit in das neue Geschäftsjahr genommen
Buchung des Kaufes
|
|
Soll |
Haben |
|
GWG an Kasse |
430,- |
430,- |
vorbereitende Abschlussbuchung
|
|
Soll |
Haben |
|
AbaGWG an GWG |
430,- |
430,- |
Abschlussbuchung
|
|
Soll |
Haben |
|
GUV an AbaGWG |
430,- |
430,- |
Verkauf von abgeschriebenen Wirtschaftsgütern
1.
Verkauf
zum Buchwert
|
|
Soll |
Haben |
|
Bank an Kfz |
5.000,- |
5.000,- |
2.
Verkauf
über dem Buchwert
- Ertrag aus „Abgang von Vermögensgegenständen“
-
Buchung auf das Ertragskonto „Sonstiger
betrieblicher Ertrag (SobE)“
|
|
Soll |
Haben |
|
Bank an Kfz an SobE |
6.000,- |
5.000,- 1.000,- |
3.
Verkauf
unter dem Buchwert
-
Buchung auf das Aufwandskonto „Sonstiger
betrieblicher Aufwand (SobA)“
|
|
Soll |
Haben |
|
Bank SobA an Kfz |
4.500,- 500,. |
5.000,- |
Verkauf indirekt abgeschriebener Anlagegüter
die im Laufe der Jahre gebildete Wertberichtigung wird auf das Konto Kfz zurückgebucht
Es ergibt sich auf dem Konto KFZ der tatsächliche Buchwert als Differenz von Anschaffungswert und Wertberichtigung
|
|
Soll |
Haben |
|
WbaKfz an Kfz |
20.000,- |
20.000,- |
|
Kasse an Kfz an SobE |
6.000,- |
5.000,- 1.000,- |
Kauf eines neuen Anlagegutes bei gleichzeitiger Inzahlungnahme eines alten Anlagegutes
|
|
Soll |
Haben |
|
Kfz an Kfz an SobE an Bank |
29.000,- |
5.000,- 1.000,- 23.000,- |
bei indirekter Abschreibung
|
|
Soll |
Haben |
|
WbaKfz Kfz an Kfz an SobE an Bank |
20.000,- 29.000,- |
25.000,- 1.000,- 23.000,- |
Periodengerechte
Zuordnung von Erfolgsvorgängen
·
das HGB fordert
eine periodengerechte Erfolgsermittlung [§ 249, 250 HGB]
·
zum Ende des
Geschäftsjahres sind die Konten abzuschließen, dies geschieht im Rahmen der
"vorbereiteten Abschlussbuchungen" (Umbuchungen)
- Abschluss der Konten des Hauptbuches
- Erstellen des GuV
- Abschluss GuV auf EK
- Abschluss der Bestandskonten auf dem SBK
Transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung
(lat. transire = hinübergehen)
·
belegorientierte
Buchführung führt dazu, dass Erfolgsvorgänge des nächsten Geschäftsjahres im
laufenden Geschäftsjahr gebucht werden
·
bereits erfolgte
Geschäftsfälle, deren Erfolge das neue Geschäftsjahr betreffen sind zeitlich
abzugrenzen über die Konten:
- Aufwand für das kommende Geschäftsjahr
- Zahlung im laufenden Geschäftsjahr
- Ertrag für das kommende Geschäftsjahr
- Zahlung im laufenden Geschäftsjahr
·
Die Konten
sind in der Bilanz gesondert
aufzuführen [§247 (1) HGB]
· Bei der Auflösung der Rechnungsabgrenzung im neuen Geschäftsjahr werden die Unterlagen des alten Geschäftsjahres für die Zuordnung auf die verschiedenen betroffenen Erfolgskonten hinzugezogen.
Beispiel: Die
Betriebshaftpflichtvers. für die Agentur wird im Oktober fällig
(Jahresbeitrag, Verrechnung mit den „FgDir“)
Buchung des Geschäftsvorfalles zum 01.10.2000
|
|
Soll |
Haben |
|
VerwA |
600,- |
|
|
an FgDir |
|
600,- |
vorbereitende Abschlussbuchung am 31.12.00
|
|
Soll |
Haben |
|
ARA |
450,- |
|
|
an VerwA |
|
450,- |
Abschlussbuchung am 31.12.00
|
|
Soll |
Haben |
|
SBK |
450,- |
|
|
an ARA |
|
450,- |
Auflösung der Rechnungsabgrenzung am 02.01.2001
|
|
Soll |
Haben |
|
Ara |
450,- |
|
|
an EBK |
|
450,- |
|
|
|
|
|
VerwA |
450,- |
|
|
an ARA |
|
450,- |
Antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung
(lat. anticipere =vorwegnehmen)
·
Erfolgsvorgänge
des laufenden Geschäftsjahres werden erst im kommenden gezahlt
·
die zukünftigen
Geschäftsfälle (Zahlungen) sind vorwegzunehmen
·
Vorbereitende
Abschlussbuchung auf den Konten
"Sonstige Verbindlichkeiten"(Aufwand) oder "sonstige Forderungen (Ertrag)
vorbereitende Abschlussbuchung
|
|
Soll |
Haben |
|
SoFord an HuGE |
600 |
600,- |
Abschlussbuchung
|
|
Soll |
Haben |
|
SBK an SoFord |
600,- |
600,- |
Buchung der ZahlungÞAuflösung der Forderungen
|
|
Soll |
Haben |
|
Bank an SoFord |
600,- |
430,- |
Besonderheiten
- nachträgliche ZinszahlungÞauf den Ertragszeitraum achten!
- "für die Monate Januar - Dezember je..."Þauf den Gesamtbetrag achten!
- Aktivierung eines Damnums
Aktivierung eines Damnums/Disargio
(=Abschlag)
Kreditaufnahme: nominal 50000,-/ Laufzeit 5 Jahre/Auszahlung 95 %
Buchung bei Kreditaufnahme
|
|
Soll |
Haben |
|
Bank |
47.500,- |
|
|
ARA |
2.500,- |
|
|
an Darl.Verb |
|
50.000,- |
ÞSonderfall: Eigentlich müsste ein Konto Damnum eingerichtet werden (wird in der Praxis auch gemacht)
hier wird das Konto ARA ausnahmsweise im Geschäftsjahr eröffnet
Vorbereitende Abschlussbuchung
|
|
Soll |
Haben |
|
ZA |
500,- |
|
|
an ARA |
|
500,- |
· Jahresweise Verrechnung des Damnums als Zinsaufwand
· bei Kreditaufnahme in der 2.Jahreshälfte darf nur der hälftige Betrag angesetzt werden
· Damnum darf höchstens 1% des Darlehens pro Kreditjahr betragen (steuerrechtlich)
· Steuerrechtlich: Zinsen können nur dann abgesetzt werden (gegengerechnet), wenn sie der Finanzierung von ertragsbringende Investitionen dient
®. besteht keine Chance, dass durch die Erträge einer Firma eine auf Dauer positive Bilanz entsteht, werden die Finanzierungskosten vom FA nicht anerkannt
· aus Gründen der periodengerechten Erfolgsermittlung müssen für bestimmte Fälle Rückstellungen gebildet werden [§ 249 HGB]
- Grund eines Aufwandes ist bekannt
- Höhe und/oder Fälligkeit ist ungewiss (Þ sonst wären es Verbindlichkeiten)
·
Rückstellungen
zählen bilanzmäßig zum Fremdkapital
·
Durch
Überbewertung der Aufwendungen (Passiva) entsteht eine Stille Rücklage
Wesentliche Rückstellungen der Provisionsagentur
·
Rückstellungen
für ungewisse Verbindlichkeiten
- Provisionsrückforderungen
- zu erwartende Steuernachzahlungen
- Pensionszusagen an Mitarbeiter
- die Kosten von schwebenden Prozessen
·
unterlassene
Aufwendungen für Instandhaltung, sofern diese innerhalb von 3 Monaten
nachgeholt werden
Þ das HGB kennt weiter die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für Gewährleistungen ohne Rechtspflicht (Rückrufaktionen, Konkurs eines Schuldners)
·
der geschätzte
Aufwand (er muss betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich begründet
sein) wird fiktiv belastet und statt Zahlung auf das
Passivkonto "sonstige Rückstelllungen" gebucht
Buchung der Rückstellung
|
|
Soll |
Haben |
|
SteuA |
4.600 |
|
|
an SoRST |
|
4.600 |
1. Aufwand = Rückstellung
|
|
Soll |
Haben |
|
SoRST |
4.600,- |
|
|
an Bank |
|
4.600,- |
2. Aufwand > Rückstellung
|
|
Soll |
Haben |
|
SoRST |
4.600,- |
|
|
SobA |
400,- |
|
|
an Bank |
|
5.000,- |
3. Aufwand < Rückstellung
|
|
Soll |
Haben |
|
SoRST |
4.600,- |
|
|
an Bank |
|
4.600,- |
|
an SobE |
|
400,- |
Gläubigerschutzprinzip des HGB
→ der Gläubiger soll auf jeden Fall sein Geld bekommen
·
sobald ein
Aufwand erkennbar ist, müssen Rückstellungen gebildet werden
· mögliche Erträge der Zukunft dürfen nicht berücksichtigt werden
Zwischenfinanzierng durch Rückstellungen
·
Würde der
Aufwand direkt bezahlt, bedeutete dies ein Liquiditätsabfluss
· das Geld wird jedoch nicht bezahlt, sondern bleibt bis zur Auflösung im Unternehmen →das Unternehmen kann damit also zwischenfinanzieren
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
·
Bewertung des Anlagevermögens mit den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen [vgl. §341b (1), §253 HGB]
· Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
· Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
· Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
·
Sonstige Ausleihungen (z.B.
Schuldscheindarlehen, Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine in der LV)
· Einlagen bei Kreditinstituten
· Andere Kapitalanlagen
→Wertpapiere werden mit den
Anschaffungskosten (z.B. Provisionen, Gebühren) bilanziert
→Hypotheken- und andere Forderungen können auch mit dem Nennwert bilanziert werden
Das Strenge Niederstwertprinzip
→Anwendung beim Umlaufvermögen (am Beispiel von Wertpapieren)
· jedes Wertpapier ist einzeln zu Bewerten
· jedes Wertpapier ist vorsichtig zu Bewerten
· Gewinne dürfen nur ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind ( im Gegensatz zum gemilderten Niederstwertprinzip)
· Verluste müssen ausgewiesen werden, auch wenn sie noch nicht realisiert (entstanden)sind
Imparitätsprinzip (=Ungleichbehandlung)
Ausweisung von nicht realisierten Verlusten, Nichtausweisung von nicht realisierten Gewinen
Interpretation
der Bilanzergebnisse
·
Vergleich zu den
Vorjahren
· Feststellung von Entwicklungen
·
Abschlusszahlen
werden mit anderen Provisionsagenturen verglichen
· Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. stellt für seine Mitglieder einen Betriebsvergleich an
- Versicherungsbesttand
- Personalkosten
- Kosten angemieteter Geschäftsräume
- Gewerbesteuer
·
Erkennung
eigener Schwachpunkte für den Agenturinhaber
Aufbereitung der Bilanz, Kennzahlen
Bilanzpositionen sind zu Gruppen
zusammengefasst
· Anlagevermögen (GuB, KFZ, BGA)
· Umlaufvermögen
- kurzfristig flüssige Mittel (FgDir)
- sofort flüssige Bestände (Kasse + Bank)
·
Eigenkapital
· Fremdkapital
- langfristige Schulden →Fälligkeit >4 Jahre (Darlehen)
- kurzfristige Schulden (VerbUV, SoVerb)
einseitige (vertikale) Bilanzkennzahlen
·
Zahlen aus einer
Bilanzseite
Kennzahlen der Vermögensstruktur
|
Anteil des Anlagevermögens
am Gesamtvermögen= |
Anlagevermögen x 100 |
|
Gesamtvermögen |
|
Anteil des Umlaufvermögens
am Gesamtvermögen= |
Umlaufvermögen x 100 |
|
Gesamtvermögen |
· in der Regel ist der Anteil des Umlaufvermögens geringer als der des Anlagevermögens, da kein Warenbestand vorhanden sein muss (außer beim Agenturinkasso, da FgVN)
Kennzahlen der Kapitalstruktur
|
Anteil des Eigenkapitals
am Gesamtkapital= |
Eigenkapital x 100 |
|
Gesamtgesamtkapital |
|
Anteil des Fremdkapitals
am Gesamtkapital= |
Fremdkapital x 100 |
|
Gesamtvermögen |
→ wenn der Anteil des Fremdkapitals überwiegt, ist die Agentur eventuell noch im Aufbau
zweiseitige (horizontale) Bilanzkennzahlen
|
Anteil des Eigenkapitals
am Anlagevermögen= |
Eigenkapital x 100 |
|
Anlagevermögen |
|
Anteil des EK und langfr.
FK am Anlagevermögen= |
(EK + langfr. FK) x 100 |
|
Anlagevermögen |
Goldene Bilanzregel
·
langfristig
genutztes Anlagevermögen soll mit langfristig verfügbarem Kapital gedeckt sein
Kennzahlen zur Liquiditätsstruktur
|
Liquidität 1. Grades |
sofort flüssige Mittel x 100 |
|
kurzfristig fälliges Fremdkapital |
|
Liquidität 2. Grades |
(kurzfristige Forderungen + sofort flüssige Mittel)
x 100 |
|
kurzfristig fälliges Fremdkapital |
· Die Liquiditätslage der Versicherungsagentur ist in der Regel besser als nach den Kennzahlen, da die Forderungen des Untervertreters (=kurzfr. fälliges FK) erst gezahlt werden müssen, wenn die Direktion die ausstehenden Provisionsforderungen der Agentur überweist
· Die Liquiditätskennzahlen gelten nur für den Bilanzstichtag, kommende Zahlungen (z.B. Miete + Versicherung im neuen Geschäftsjahr) werden nicht berücksichtigt
Interpretation der GuV-Rechnung
es sind nur die Erfolge zu berücksichtigen, die mit der
eigentlichen Geschäftstätigkeit einer Provisionsagentur zu tun haben
Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen
|
betriebsbedingt |
betriebsneutral |
|
Provisionsaufwand |
Sonstiger betriebl. Aufwand |
|
Mietaufwand |
Kassendifferenzaufwand |
|
Verwaltungsaufwand |
Haus- und Grundstücksaufwand |
|
KFZ- Aufwand |
Sonstiger betrieblicher Ertrag |
|
Energieaufwand |
Kassendifferenzertrag |
|
Gehälter |
Haus- und Grundstücksertrag |
|
Sozialer Aufwand |
Zinsertrag |
|
Werbe- und Reiseaufwand |
Zinsaufwand (für privat genutztes Kapital) |
|
Steueraufwand |
|
|
Zinsaufwand (für betr.bedingtes FK) |
|
|
Abschreibungen |
|
|
Provisionsertrag |
|
|
Zuschüsse/Garantien |
|
aus Vereinfachungsgründen wird oft das Kapital am Ende des Geschäftsjahres zu Grunde gelegt. Streng genommen müsste das durchschnittliche Kapital nach folgender Formel errechnet werden:
|
durchschnittliches Kapital = |
Anfangskapital des Geschäftsjahres + Endkapital des Geschäftsj. |
|
2 |
|
Eigenkapitalrentabilität
= |
(Gewinn – fiktiver Unternehmerlohn) x100 |
|
Eigenkapital |
Gesamtkapitalrentabilität
|
Eigenkapitalrentabilität = |
(Gewinn + Zinsaufwand– fiktiver Unternehmerlohn
)x100 |
|
Gesamtkapital |
→ Die Zinsaufwendungen müssen neutralisiert werden, weil errechnet werden soll, wie mit dem gesamten Kapital (unabhängig ob Eigen oder Fremdkapital) gewirtschaftet worden ist. Die Zinsaufwendungen haben den Gewinn jedoch schon beeinflusst, das heißt sie müssen in der Rechnung hinzuaddiert werden.
· Steigt die Gesamtrentabilität über den Zinssatz für Fremdkapital lohnt sich die Aufnahme weiteren Fremdkapitals, weil mit der Gewinnsteigerung durch Investitionen möglicherweise auch die Eigenkapitalrentabilität gesteigert wird
(=Kassenfluss)
Messzahl für die Selbstfinanzierungsmöglichkeit
|
|
Jahresüberschuss lt. GUV |
|
+ |
gebuchte Aufwendungen, die noch zu keiner Ausgabe geführt haben (z.B. Abschreibungen, Rückstellungen) |
|
- |
gebuchte Erträge, zu denen die Einnahme noch aussteht (z.B. ausstehende Zahlungen von Mietern) |
|
= |
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung |
·
Teilhaberpapiere (z.B.
Aktien, Investmentzertifikate)
· Gläubigerwertpapiere (Renten)
·
Sonderformen (Optionsscheine)
· Mantel
· Zinsscheinbogen / Dividendenscheinbogen
·
Erneuerungsschein (Talon)
· gemischtes Konto
· nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelter Wertpapierbestand wird auf dem Konto Wertpapiere als Schlussbestand gebucht (an das SBK)
· durch anschließendes Saldieren wird der Kursgewinn oder –verlust ermittelt.
→Zwischenkonto Kursgewinn-/Kursverlust
|
|
Aktien |
Festverzinsliche
Wertpapiere |
|
Maklergebühr (Courtage) |
0,6 % vom Kurswert |
0,75 %o bei Nennwert bis 50.000,- ansonsten 0,5 %o |
|
Provision |
1% vom Kurswert (evtl. Mindestgebühr 50,- DM |
0,5% vom Kurswert, bei Kursen unter 100% vom Nennwert |
Bsp.: Kauf von 60 Aktien, Nennwert je 50,- , Stückkurs je 620,-
|
|
Käuferabrechnung |
Verkäuferabrechnung |
|
Kurswert |
-37.200,00 |
+37.200,00 |
|
-Courtage |
-22,32 |
-22,32 |
|
-Provision |
-372,00 |
-372,00 |
|
Banklastschrift/-gutschrift |
-37.594,34 |
+36.905,68 |
immer begrenzte Laufzeit (ca. 1-30 Jahre, meistens 5-10
Jahre)
Nennwert 100 DM aufgedruckter Wert, von dem die Verzinsung
berechnet wird.
Der Kurs wird in Prozent notiert.
Ein oder mehrere Zinstermine im Jahr (z.B. J.J.= Januar + Juli), üblicherweise nachträgliche Zahlung.
Ausgabemöglichkeiten für Festverzinsliche Wertpapiere
·
um ein
Wertpapier interessant zu machen muss die Effektivverzinsung über dem Marktzins
liegen
Ausgabe unter Pari
- Unternehmen bekommt nicht 100% des Nennwertes, muss aber 100% zurück zahlen, hat dafür aber eine geringe Zinsbelastung
- Käufer zahlt nur 97%, bekommt am Ende 100%. Die 3% Damnum (Disargio) müssen nicht versteuert werden, die Zinsen schon
Ausgabe über Pari
- Unternehmen bekommt über 100%, zahlt nur 100% zurück, dafür aber geringe Verzinsung
- Käufer bekommt viel Zinsen, muss aber über 100% bezahlen
Kauf von festverzinslichen Wertpapieren
·
Zinsen werden
vom Nennwert berechnet
·
Käufer erhält am
Ende der Zinsperiode Zinsen für 360 Tage
· er muss dem Verkäufer die anteiligen Zinsen vom Ende der letzten Zinsperiode bis zum Tag der Zinsvaluta erstatten
· Zinsvalutatermin =Tag bis zu dem die Zinsen zu berechnen sind
Bsp.: Pfandbrief 5%, Kurs 99%, Nennwert 100.000,-, 1.6. Zahlungstermin, Ankauf (Wertstellung) 7.9.
Kurswert = 99.000,-
Dividende = 5.000,-
Zinsen für 97 Tage (Zinszeitraum endet am 30.05., daher wird der 1.6. mitgerechnet)
|
Anteilige Dividende= |
5.000,- x 97 T |
= 1.347,22 |
|
360 T |
||
|
+ Kurswert |
|
+ 99.000,- |
|
= auszumachender Betrag |
|
=100.347,22 DM |
|
|
Käuferabrechnung |
Verkäuferabrechnung |
|
auszumachender Betrag |
-100.347,22 |
+100.347,22 |
|
-Courtage |
-50,00 |
-50,00 |
|
-Provision |
-500,00 |
-500,00 |
|
Banklastschrift/gutschrift |
100.897,22 |
+99.7925,22 |
· Große Unternehmen erstellen den Jahresbericht ca. 2-3 Monate nach Geschäftsjahresschluss.
· Dividendenausschüttung ist am Banktag nach der Hauptversammlung.
· Dividendenberechtigt ist der Aktionär, der am Tag der Hauptversammlung die Aktie hält
steuerliche Behandlung von Dividenden
·
Juristische Personen zahlen
Körperschaftssteuer auf einbehaltene Gewinne (3/7 oder 45[m3] %
?)
· Für ausgeschüttete Gewinne müssen sie für den Aktionär Körperschaftssteuer an das Finanzamt abführen (30%).
· Der Aktionär muss auf die ausgeschütteten Gewinne noch 25% Kapitalertragssteuer zahlen.
- Er kann jedoch bis zu gewissen Grenzen (KEST-Freibeträge) einen Freistellungsauftrag bei der AG einreichen, so dass Ihm die Bruttodividende ausgezahlt wird.
- Reicht er keinen Freistellungsauftrag ein, so werden die gezahlte Körperschaftssteuer und die KEST auf seine persönliche Einkommensteuer aufgerechnet.
Þ beim Lohnsteuerjahresausgleich werden alle Einkunftsarten
zusammen gerechnet. Dann wird der persönliche Steuersatz ermittelt. Zuviel
bezahlte Steuer wird erstattet
|
Körperschaftssteuer+ KEST |
50% |
|
persönlicher Steuersatz lt. Jahreseinkommen |
30% |
|
Steuerrückerstattung |
20% |
|
Rendite= |
Ertrag x 100 |
|
|
eingesetztes
Kapital |
laufende Verzinsung (Barrendite)
· laufende Erträge einbezogen (Zinsen bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. Dividenden und Steuergutschriften bei Aktien)
|
laufende Verzinsung= |
Dividende x 100 |
|
|
Ankaufpreis |
bei festverzinslichen Wertpapieren
|
laufende Verzinsung= |
Jahresertrag des
Nennwertes x 100 |
|
|
Ankaufpreis |
z.B. Ankauf von 100 Stk. Daimler
Effektivverzinsung (Anlagenrendite)
Berücksichtigung von
·
laufenden
Erträgen
·
Kursgewinn –oder
Verlust
·
Kosten des
Erwerbs (Ankaufsspesen) und des Verkaufs (Verkaufsspesen)
·
Spesen und
Gebühren der Verwaltung
Bsp: Kauf von 170 Aktien am 04.04.1994 zu 400 DM
Verkauf aller Aktien am 04.09.1995 zu 445 DM
An-/Verkaufsspesen je 1,06 % vom Kurswert
Depotgebühren: 160 DM
Bruttodividende: 10+11 DM/Stück
|
Kosten: |
(170 x 400 )+ 1,06% |
68720,80 |
|
Erlöse |
(170 x 445)- 1,06% |
74848,11 |
|
Erträge - Bruttodividende |
170 x 21 |
3570 |
|
Verkaufserlöse |
74848,11 |
|
|
-Kapitaleinsatz |
-68720,80 |
|
|
Kursgewinn |
|
6127,31 |
|
-Kosten |
Depot |
-160 |
|
Jahresertrag |
|
|
|
Gesamtertrag für 870 Tage: |
9537,31 |
|
|
Jahresertrag |
|
3946,47 |
|
Effektivverzinsung |
(3946,47 * 100)/68720,80 |
5,74 % |
bei festverzinslichen Wertpapieren und Disargio
(ohne Kosten)
|
laufende Nennwertverzinsung= |
Jahresertrag des
Nennwertes x 100 |
|
|
Ankaufpreis |
||
|
+ laufende Disargioverzinsung= |
Disargio x 100 |
|
|
Ankaufspreis x
Restlaufzeit |
|
|
|
= Effektivverzinsung |
|
|
Posten der Versicherungsbilanz
Zusammensetzung des Eigenkapitals
1. Gezeichnetes Kapital (Grundkapital des AG)
· Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien
· hat bei der Versicherungs- AG Garantiefunktion (Garantiefond)
· zum geringen Teil zur Finanzierung der Anfangsinvestition (Organisationsfond), ist beim VU im Vergleich zur Industrie sehr gering
· häufig nur teilweise eingezahlte Aktien (vinkulierte Namensaktien)→Gegenkonto: "Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital" auf der Aktivseite
·
lt HGB das Kapital, mit dem die
Gesellschaft gegenüber Gläubigern haftet [§272 (1) HGB]
"Gründungsstock" beim VVaG
"Feste Kaution" bei Niederlassungen ausländischer VR
Differenz zwischen Nennwert und Ausgabekurs der Aktie (Überpari- Emission)
lt. HGB und AktG noch weitere Fälle möglich, die in der Kapitalrücklage auszuweisen sind [vgl. §272 (2) HGB, §229ff AktG]
Rücklagen
= zurückgehaltene Gewinne
- nur die Beiträge, die im letzten oder in früheren Geschäftsjahren aus dem Ergebnis gebildet worden sind [§272 (3) HGB]
gesetzliche Rücklage
- jährlich sind 5% des Gewinnes einzustellen, bis die Rücklage 10% des Grundkapitals entspricht
- Stärkung des Garantiefond
·
"Verlustrücklage"
beim VVaG
· "Sicherheitsrücklage" beim öffentl. rechtl. VR
andere Gewinnrücklagen[bU4]
- Rücklagen durch Beschluss der Hauptversammlung
- Bei einer durch Satzung bestimmten Rücklage ist diese als "Satzungsmäßige Rücklage" auszuweisen (max 50 %)
4. "Bilanzgewinn/ Bilanzverlust"
-
wird ausgewiesen, wenn das Jahresergebnis
teilweise zur Bildung von Rücklagen verwendet wird, sonst Ausweisung als "Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag"
Versicherungstechnische Rückstellungen
- Oberbegriff für bestimmte im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehende Vorgänge
·
Rückstellungen
lt. HGB
·
Rechnungsabgrenzungen
· echte Verbindlichkeiten
Besonderheit: Rückstellungen zur fondgebundenen LV und aus
Tontienengeschäften
·
in der
Versicherungswirtschaft wird die Prämie immer im Voraus bezahlt
· wird für den Prämienanteil gebildet, der im alten Geschäftsjahr schon für das neue Geschäftsjahr gezahlt wurde
·
ist im Wesen
eine passive Rechnungsabgrenzung und keine Rückstellung
- Wird nicht bei kurzfristigen Verträgen und für Verträge mit echten Monatsprämien (z.B. Kranken) ermittelt
Ermittlung der Beitragsüberträge
a)
Pro rata temporis
(prt): Ermittlung für jeden Vertrag nach Tagen
b)
Bruchteilmethode:
Prämieneinnahmen werden in verschiedenen Zeitabschnitten betrachtet
c)
Pauschalsystem:
Beitragsübertrag z.B. pauschal x % der Prämieneinnahmen
Darstellung der Beitragsüberträge in der Bilanz
·
die
Beitragsüberträge für das in Rückdeckung gegebene Geschäft sind gesondert
auszuweisen und vom Bruttobetrag der Beitragsüberträge abzuziehen
|
Beitragsüberträge |
211 Mio |
|
|
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft |
23 Mio |
|
|
|
|
188 Mio |
· besonders bedeutend in der Lebensversicherung (dem Lebensversicherungs- und nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft )
·
für die
Verpflichtungen aus den Verträgen zu bilden
·
in Höhe ihres
versicherungsmathematisch errechneten Wertes einschl. bereits zugeteilter
Überschussanteile(..)zu bilden →prospektive Methode [vgl. §341f HGB, §25 RechVersV ]
·
wird vom
Verantwortlichen Aktuar berechnet [§11a VAG]
Berechnung der Deckungsrückstellung
|
|
Barwert des Erwartungswertes der künftigen
Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen |
|
|
|
- |
Barwert der erwarteten künftigen Beiträge |
|
|
|
= |
Deckungsrückstellung |
|
|
6. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
·
auch Schadenrückstellung
oder Schadenreserve
·
für zukünftige
Zahlungsverpflichtungen aus Versicherungsfällen des Geschäftsjahres
· sind einzeln und nach dem Grundsatz der Vorsicht zu bewerten [§252 (1) HGB]
Berechnung der Rückstellungen für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
|
|
einzeln und pauschal bewertete Vers.fälle (ohne Rentenvers.fälle) |
|
+ |
Renten-Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsfälle |
|
+ |
pauschal bewertete Spätschäden (eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden) |
|
+ |
Schadenregulierungsaufwendungen [§341 g(1) HGB] |
|
- |
Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen [§26(2) RechVersV] |
|
= |
Bruttobetrag der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Schadenfälle |
Provenues = Erlös aus der
Verwertung von Gegenständen, die nach einer Regulierung in den Besitz des VR
übergegangen sind
in der LV: bisher noch nicht abgewickelte Rückkäufe und Rückgewährbeiträge
in der KV: für noch ausstehende Leistungen, die in Anspruch, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden (keine Rückstellungen für Folgebehandlungen)
·
nur von Schaden-
Unfall und Rückversicherungsunternehmen gebildet
· nach HGB zu bilden, wenn ...[§341h HGB]
- nach den bisherigen Erfahrungen mit erheblichen Schwankungen zu rechnen ist
- die Schwankungen nicht durch Prämien ausgeglichen werden und
- die Schwankungen nicht durch Rückversicherung gedeckt sind
·
dient dem
Risikoausgleich in der Zeit
[zu weiteren Einzelheiten und
Besonderheiten vgl § 341h (2) HGB, §29 RechVersV]
8. Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen
·
enthält durch Gesetz,
Satzung oder geschäftsplanmäßige Erklärung zugesicherte
Beitragsrückerstattungen
in der LV die nach Zuteilung der Direktgutschrift verbleibenden Überschussanteile, die mit Verzögerung von 2 Jahren gutgeschrieben werden
in der KV zur Vermeidung von Beitragserhöhungen innerhalb von 3 Jahren
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
|
|
Gebuchte Bruttobeiträge |
|
+/- |
Veränderung (Umsatzsaldo) der Bruttobeitragsüberträge |
|
= |
Verdiente Bruttobeiträge |
|
- |
Abgegebene Rückversicherungsbeiträge |
|
+/- |
Veränderung (Umsatzsaldo) des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen |
|
= |
Verdiente Beiträge für eigene
Rechnung |
alle
Beiträge für das selbst abgeschlossene und das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft [zur
genauen Zuordnung der gebuchten –Fälligkeiten vgl§36 (1) RechVersV]
2. Veränderung der Beitragsüberträge
Berechnung der Beitragsüberträge
|
|
Beitragsüberträge des Vorjahres |
|
48 Mio |
|
- |
Beitragsüberträge des Geschäftsjahres |
- |
40 Mio |
|
= |
Veränderung der Beitragsüberträge |
= |
-8 Mio |
·
die Formblätter
sehen nur eine Darstellung nach dem Umsatzsaldoprinzip vor
·
Darstellung des
Saldo als „Veränderung der Beitragsüberträge“
- Saldo negativ: ® lässt auf Höhere Prämieneinnahmen als im Vorjahr schließen (wenn mehr Prämien eingenommen worden sind wird der Anteil der bereits bezahlten Prämien für das nächste Geschäftsjahr auch größer)
- Saldo positiv: ® lässt auf Prämienrückgang schließen
Buchung nach dem Umsatzsaldoprinzip
·
Konto
Beitragsübertrag (BÜ)
- passives Bestandskonto
·
Konto:
Veränderung der Beitragsüberträge (VdBÜ)
- Erfolgskonto
- Abschluss über GuV
Buchung der Veränderung der Beitragsüberträge
|
|
Soll |
Haben |
|
VdBÜ |
8 Mio |
|
|
an BÜ |
|
8 Mio |
3. Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
· den Rückversicherern gutgeschriebene Beiträge und Nebenleistungen der VN
· an den Versicherungspool abgegebenen Beiträge
Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
Ermittlung der Bruttozahlungen für
Versicherungsfälle im Geschäftsjahr
|
|
Zahlungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres und der Vorjahre |
|
+ |
Rentenzahlungen, Rückkäufe, Rückgewährbeiträge |
|
+ |
externe und interne Regulierungsaufwendungen |
|
- |
in Geschäftsjahr erhaltene Zahlungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen (RPT) |
|
= |
Bruttozahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahr |
· dient zur Ermittlung der Genauigkeit der Schadenrückstellungen
- positiv bei zu hohen Schadenrückstellungen des Vorjahres
- negativ bei zu niedrigen Schadenrückstellungen des Vorjahres
Ermittlung des Abwicklungsergebnisses
|
|
Schadenrückstellung zu Beginn des Geschäftsjahres |
|
- |
Zahlungen für Vorjahresversicherungsfälle |
|
- |
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Vorjahres-Versicherungsfälle |
|
= |
Abwicklungsergebnis |
2. Veränderung der Schadenrückstellungen
Beispiel: Auszug aus einem Geschäftsbericht:
|
|
Schadenrückstellung zum Ende des Vorjahres |
560 Mio |
|
|
Entschädigungszahlungen für Vorjahresschäden für Geschäftsjahresschäden |
330 Mio 660 Mio |
|
|
Schadenrückstellungen zum Ende des Geschäftsjahres davon Schadenrückst. für V-Fälle des Vorjahres die noch nicht abgewickelt wurden |
570 Mio 70 Mio |
|
|
Veränderung der Schadenrückstellungen |
= |
10 Mio |
|
|
Bruttozahlungen für Versicherungsfälle |
= |
990 Mio |
|
|
Abwicklungsergebniss |
= |
+160 Mio |
statistische Kennzahlen aus dem Geschäftsbericht
· der Geschäftsbericht weist absolute Zahlen aus
· für die Vergleichsanalyse und Darstellung von Trends sind relative Zahlen notwendig
Unterscheidung von 3 Arten der Analyse mit
Kennzahlen
· Einzelanalyse
- wurden die Ziele des Geschäftsjahres erreicht?
· Zeitanalyse
- Ergebnisse mehrerer Geschäftsjahre werden verglichen
· Betriebsanalyse
- Ergebnisse werden mit der anderer VU verglichen
= Prozentteil an Schadenaufwendungen der auf das
Geschäftsjahr fallenden Beiträge
|
Nettoschadenquote = |
Aufwendungen für Versicherungsfälle
für eigene Rg. x 100 |
|
verdiente Beiträge für
eigene Rechnung |
· drückt aus, wie stark der verdiente Beitrag durch Schadenzahlungen belastet wird, die der Erst- VR selbst aufbringen muss.
· der Rückversicherungsanteil ist abgezogen
|
Bruttoschadenquote = |
Bruttoaufwendungen für
Versicherungsfälle x 100 |
|
verdiente Bruttobeiträge |
· bedeutendste Kennzahl, drückt die Entwicklung des größten Aufwandspostens aus
· durch Vergleich der Brutto- mit der Nettoschadenquote ist erkennbar, ob die Rückversicherung effektiv eingesetzt wurde
=Prozentteil der Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen
der auf das Geschäftsjahr fallenden Beiträge
|
Nettokostenquote = |
Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb x 100 |
|
verdiente Beiträge für
eigene Rechnung |
· Berücksichtigung der Beteiligung des Rück-VR an den Provisions- und Gewinnanteilszahlungen, diese sind abgezogen
|
Bruttokostenquote = |
Bruttoaufwendungen für
den Versicherungsbetrieb x 100 |
|
verdiente Bruttobeiträge |
=Anteil der verdienten Beiträge für eigene Rechnung an den
gebuchten Bruttobeiträgen
|
Selbstbehaltsquote = |
verdiente Beiträge für
eigene Rechnung |
|
gebuchte Bruttobeiträge |
· zeigt, welcher Anteil der Prämien beim Erstversicherer bleibt
laufende Durchschnittsverzinsung
|
Durchschnittsverzinsung= |
laufende Erträge –
Aufwendungen für Anlagenverwaltung |
|
mittlerer Kapitalbestand |
Überblick über das Rechnungswesen
|
Agenturbuchführung |
Betriebsbuchhaltung →intern |
|
· Bilanz |
· Kostenartenrechnung |
|
- Finanzlage |
- Erfassung der Kosten |
|
- Vermögenslage |
· Kostenstellenrechnung |
|
· GuV |
- Verteilung der Kosten auf Betriebsbereiche |
|
- Darstellung des Unternehmensergebnissen |
· Kostenträgerrechnung |
|
Ausgaben |
|
|
|
|
|||
|
|
Aufwendungen =Vermögensverzehr |
|
|
||||
|
|
neutrale |
betriebsbedingte =Zweckaufwand |
|
|
|||
|
|
|
|
Grundkosten |
kalkulatorische Kosten |
|||
|
|
|
|
Kosten |
||||
·
betriebsfremde (Verlust aus
Kapitalgeschäft)
·
periodenfremde (Steuernachzahlung)
· sonstiger betrieblicher Aufwand
- keine Kosten, sie entstehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistungserstellung
Grundkosten:
· Zweckaufwand, aufwandsgleiche Kosten
Kalkulatorische Kosten:
· Anderskosten
- Aufwendungen (z.B. Abschreibungen über Wertverlust), die in der Kosten-Leistungsrechnug anders angesetzt werden müssen
· Zusatzkosten (Eigenkapitalzins, Miete, Unternehmerlohn)
|
Einnahmen |
|
|
|
|
|||
|
|
Erträge |
|
|
||||
|
|
neutrale |
betriebsbedingte |
|
|
|||
|
|
|
|
Leistungen |
|
|||
neutrale Erträge
· betriebsfremde (Gewinne aus Kapitalgeschäft)
· periodenfremde (Steuererstattung)
· sonstiger betrieblicher Ertrag3
· Grundkosten
· Kalkulatorische Kosten
- Anderskosten
- Zusatzkosten
· nach Zurechenbarkeit auf die Kostenstellen
- Einzelkosten (Antragsbearbeitung Hausrat...)
- Gemeinkosten (Revisionskosten, Kosten der Personalschulung)
· nach Zurechenbarkeit auf die Kostenträger
- Einzelkosten, direkte Kosten (Schadenkosten eines Versicherungszweiges, Reisekosten für Schadenregulierer)
- Gemeinkosten(Gehälter für Mitarbeiter der PB- Abteilung, Reinigungskosten)
· Abhängigkeit von der Beschäftigung
- rein fixe (Gehälter, Mieten)
- rein variable (Provisionen, Schadenkosten)
- semi-variable (Stromkosten, Zeitlöhne)
Betriebsergebnis = Leistung
- Kosten
Aufwandsseite der GuV einer Agentur
|
betrieblicher Aufwand |
|
neutraler Aufwand |
||||||||||
|
-
PA -
VerwA -
WuRA -
AbA BGB -
AbA Kfz -
Gehälter -
KfzA -
MietA -
SozA -
SteuerA |
|
-
außerordentlicherA -
HuGA -
KaDiffA -
ZinsA |
||||||||||
Güterverzehr,
der zu Kosten führt
|
|
Güterverzehr, der zu neutralem Aufwand führt |
||||||||||
|
|
|
|
||||||||||
|
|
ordentlicher |
|
außerordentlicher |
|
||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
periodenbezogener |
|
periodenfremder |
|
||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
betriebsbedingter |
|
betriebsfremder |
|||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
Güterverzehr der Agentur |
|
||||||||
Kosten sind leistungsbedingter bewerteter Güterverzehr
|
Grundkosten |
Anderskosten |
Zusatzkosten |
|
entsprechen Aufwendungen, die unverändert in die
Kostenrechnung übernommen werden können |
entsprechen Aufwendungen, die vorher umgeformt werden
müssen |
Kosten, denen keine Aufwendungen zu Grunde liegen |
|
-
PA -
VerwA -
WuRA -
Gehälter -
KfzA -
MietA -
SozA -
SteuerA -
Abschreibungen,
die den tatsächlichen Werteverzehr erfassen -
ZinsA für FK
der betriebl. Nutzung |
- über den tatsächlichen Werteverzehr hinausgehende Abschreibungswerte |
- kalkulatorischer Unternehmerlohn - kalkulatorische Zinsen auf das EK - Kalkulatorische Miete |
Controllinginstrumente einer Agentur
|
Stornoquote= |
Storno x 100 |
|
Bezugsgröße (Bestand,
Neuabschlüsse....) |
|
Zuwachsrate= |
absoluter Neuzuwachs x
100 |
|
Bezugsgröße (Bestand am
1.1. ...) |
|
Schadenquote= |
Summe der Einzelschäden
eines Versicherungszweiges x 100 |
|
Prämiensumme des
Versicherungszweiges |
|
Verwaltungskostenquote= |
Personal- und Sachkosten |
|
Erlöse (Provisionen...) |